Mahnung & Vollstreckung

Sehr geehrte Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler,
in der Finanzbuchhaltung des AZV angesiedelt ist u.a. der Bereich Mahnung & Vollstreckung.

Offene Forderungen werden hier aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zeitnah angemahnt bzw. vollstreckt. Ca. 1.000 Mahnungen und 400 Vollstreckungen werden jährlich durch die Finanzbuchhaltung auf den Weg gebracht, um säumige Schuldner(innen) zur Zahlung zu bewegen.

Dabei ist zu bedenken, dass Mahnungen und Vollstreckungen immer zusätzliche Kosten verursachen, die zu Lasten der Schuldner(innen) gehen.

Anfallende Mahngebühren richten sich nach der Vollzugs- und Vollstreckungskostenverordnung SH und betragen mindestens 5,00 Euro, Vollstreckungsgebühren mindestens 31,00 Euro.
Darüber hinaus fallen Säumniszuschläge an, wenn die Gebühren nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet wurden.

Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren
Ca. 85 % der Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler des AZV nutzen für Ihre Zahlungen bereits das Einzugsermächtigungsverfahren, so dass seitens des AZV die Abwassergebühren pünktlich zu den Fälligkeiten abgerufen werden können.

Die Vorteile für die teilnehmenden Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler liegen auf der Hand, denn es bedarf keiner Überwachung der Fälligkeitstermine mehr, es entfallen Zeitaufwände für auszuführende Überweisungen sowie Kosten für Mahnungen & Vollstreckungen, weil ein Zahlungsverzug nicht mehr eintreten kann. Zudem ist das Verfahren risikolos, da unstimmigen Abbuchungen bis zu 6 Wochen nach Ausführung beim kontoführenden Institut widersprochen werden kann und dann zurück gebucht werden.

Wir freuen uns sehr, wenn auch Sie sich für die Zahlung Ihrer Abwassergebühren für das Einzugsermächtigungsverfahren entscheiden. Füllen Sie dazu einfach das entsprechende Formular „Ermächtigung zum Einzug von Lastschriften“ aus, welches Sie auf unserer Homepage unter „Formulare“ finden, und senden Sie es uns zu.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr AZV-Team

Titel
Formulare, Mahnung & Vollstreckung 14. Dezember 2023 22. Februar 2012