Erläuterungen zu den Abwassergebühren
Sehr geehrte Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler,
aufgrund diverser Einflussfaktoren ist eine Erhöhung der Schmutzwasserzusatzgebühr, die sich
nach der Menge des entnommenen Frischwassers richtet, von 2,78 Euro/m³ (2022) auf 2,99 Euro/m³
(2023) leider unausweichlich geworden.
Kostensteigerungen insbesondere beim Strombezug und den Entsorgungskosten des
Schmutzwassers im Klärwerk Bülk, höhere Abschreibungsaufwendungen resultierend aus
erheblichen Investitionen in neue Schmutzwasseranlagen sowie geringere
Gebührenüberdeckungsverrechnungen aus Vorjahren sind die maßgeblichen Einflussfaktoren der
Gebührenerhöhung.
Nachdem die Niederschlagswassergebühr fünf Jahre in Folge (2018-2022) unverändert bei 0,68
Euro/m² gehalten werden konnte, ist nun auch hier eine Erhöhung auf 0,73 Euro/m² (2023)
erforderlich geworden.
Höhere Abschreibungsaufwendungen resultierend aus erheblichen Investitionen in neue
Regenwasseranlagen sowie geringere Gebührenüberdeckungsverrechnungen aus Vorjahren sind
für die Gebührenerhöhung maßgeblich verantwortlich.
Ich freue mich sehr, wenn vorstehende Erläuterungen zu einem besseren Verständnis für die
Auswirkungen unserer Bemühungen um die Sicherstellung der Abwasserentsorgung im gesamten
Verbandsgebiet beitragen.
Mit freundlichem Gruß
gez. Heike Mews
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Erläuterungen zu den Abwassergebühren 2023 1 21 Downloads | Erläuterungen zu den Abwassergebühren | 13. Januar 2023 | Download |