Erläuterungen zu den Abwassergebühren
Schönkirchen, den 02.01.2024
Sehr geehrte Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler,
wie Sie sicherlich wissen, kalkulieren wir jedes Jahr die Benutzungsgebühren nach dem Kommunalabgabengesetz für die Entsorgung Ihres Abwassers neu, um die Deckung der erforderlichen Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung der Abwasseranlagen im Verbandsgebiet der 8 Mitgliedsgemeinden sicher zu stellen.
Um die Entsorgungssicherheit Ihres Abwassers auch weiterhin verlässlich zu gewährleisten, sind 2024 enorme finanzielle Mehraufwendungen, insbesondere für die Unterhaltung und Reparatur der in die Jahre gekommenen beschädigten Kanalanlagen, nötig.
Leider machen auch die hohen, allgemeinen Preissteigerungen vor den ohnehin notwendigen betrieblichen Kosten des Zweckverbandes nicht halt.
Die Anhebung der Tariflöhne für die Beschäftigten ist ein weiterer gestiegener Kostenfaktor. Darüber hinaus nicht zu vergessen sind erhebliche Investitionen (ca. 9 Mio Euro) erforderlich, z.B. in den Neubau der Pumpstation Kurpark in der Gemeinde Ostseebad Laboe und andere investive Maßnahmen, welche sich über die Abschreibungen und Verzinsungen ebenfalls in der Kalkulation der Benutzungsgebühren niederschlagen.
Letzten Endes führen die oben genannten Einflussfaktoren maßgeblich zu unausweichlichen Anhebungen der Benutzungsgebühren im Jahre 2024:
Die Schmutzwasserzusatzgebühr steigt daher im neuen Jahr von 2,99 Euro/m³ (2023) auf 3,14 Euro/m³.
Die Niederschlagswassergebühr erhöht sich im neuen Jahr von 0,73 Euro/m² (2023) auf 0,86 Euro/m².
Für die Notwendigkeit der Gebührenanpassungen bitten wir Sie um Ihr Verständnis.
Für das Jahr 2024 wünschen wir ihnen alles erdenklich Gute und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
gez. Gerd Radisch
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