Erläuterungen zu den Abwassergebühren
Schönkirchen, den 02.01.2026
Erläuterungen zu den Abwassergebühren 2026
Sehr geehrte Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler,
wie in der Vergangenheit kalkulieren wir jedes Jahr die Benutzungsgebühren nach dem Kommunalabgabengesetz für die Entsorgung Ihres Abwassers neu, um die Deckung der erforderlichen Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung der Abwasseranlagen im Verbandsgebiet der 8 Mitgliedsgemeinden sicher zu stellen.
Um die Entsorgungssicherheit Ihres Abwassers auch weiterhin verlässlich zu gewährleisten, sind enorme finanzielle Aufwendungen nötig, insbesondere für die Unterhaltung und Reparatur der in die Jahre gekommenen beschädigten Kanalanlagen.
Die allgemeinen Preissteigerungen und die Anhebung der Tariflöhne für die Beschäftigten machen zudem vor den ohnehin notwendigen betrieblichen Kosten des Zweckverbandes nicht halt.
Darüber hinaus nicht zu vergessen sind die allein im Jahre 2026 notwendigen erheblichen Investitionen in Höhe von rund 10 Mio Euro, u.a. in die Erneuerung von Schmutz- und Regenwasser-Kanalanlagen und andere investive Maßnahmen, welche über Abschreibungen und Verzinsungen ebenfalls in die Kalkulation der Benutzungsgebühren einfließen.
Dies gilt auch für Gebührenüber- und unterdeckungsverrechnungen aus Vorjahren.
Letzten Endes führen die vorstehend genannten maßgeblichen Einflussfaktoren zu folgenden Veränderungen der Benutzungsgebühren im Jahre 2026:
Die Schmutzwasserzusatzgebühr steigt von 3,08 Euro/m³ auf 3,15 Euro/m³.
Die Niederschlagswassergebühr sinkt von 1,02 Euro/m² auf 0,90 Euro/m², was im Vorjahresvergleich maßgeblich auf geringere Reparaturkosten im Bereich des Leitungsnetzes zurückzuführen ist.
Für das Jahr 2026 wünschen wir ihnen alles erdenklich Gute und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Claus Heller
Stellvertretender Verbandsvorsteher
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| Erläuterungen zu den Abwassergebühren 2026 1 78 Downloads | Erläuterungen zu den Abwassergebühren | 6. Januar 2026 | 29. Dezember 2023 | Download |
