Finanzen / Gebühren

Für das Jahr 2025 gelten für die Abwasserbeseitigung folgende Gebührensätze:

Leistung Einheit
I. Schmutzwassergebühren
1. Zusatzgebühr: 3,08
2. Grundgebühr bei der Verwendung von Wasserzählern mit einer Nennleistung bis
Qn 2,5 Q3/4 Monat 8,00
Qn 6 Q3/10 Monat 19,20
Qn 10 Q3/16 Monat 32,00
Qn 15 Q3/25 Monat 48,00
Qn 40 Q3/63 Monat 128,00
Qn 60 Q3/100 Monat 192,00
Qn 150 Q3/250 Monat 480,00
II. Niederschlagswassergebühr
Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung 1,02
je m² gebührenpflichtiger Fläche
III. Abwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen & abflusslosen Gruben
Gemeinden: Heikendorf, Laboe, Mönkeberg, Stein, Wendtorf, Brodersdorf, Lutterbek und Schönkirchen
Gebühr für entsorgte Menge je Kubikmeter:
Regelabfuhr aus Kleinkläranlagen (KKA) und Sequencing Batch Reactor (SBR) 60,11
Regelabfuhr aus abflusslosen Gruben (aG) 60,11
Bedarfsabfuhr aus KKA und SBR 74,39
Bedarfsabfuhr aus aG 74,39
Bei Bedarfsabfuhren wird, sofern Abwasser und Schlamm abgefahren wird, zusätzlich eine Anfahrgebühr erhoben. Sie beträgt pro Anfahrt: 172,55

Erläuterungen zu den Abwassergebühren