Fragen & Antworten (FAQ)

Häufige Fragen an den AZV

Warum ändern sich die Gebühren in der Regel von Jahr zu Jahr?
Die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren werden anhand einer vorausschauenden Kostenplanung grundsätzlich am Ende eines Jahres für das Folgejahr kalkuliert. Fallen dann im Laufe dieses Jahres geringere Kosten als vorgesehen an, entsteht eine Art Guthaben (Gebührenüberdeckung), das wiederum in den Folgejahren im Rahmen der Gebührenkalkulationen gutzuschreiben ist. Ähnlich ist zu verfahren, sofern die Kosten einmal höher als vorgesehen ausfallen. In diesem Fall läge eine Gebührenunterdeckung vor, die auszugleichen wäre.
Weiterhin ist die zu entsorgende Abwassermenge in der Tendenz rückläufig, so dass sich die Kosten auf eine geringere Schmutzwassermenge verteilen. Allgemeine Kostensteigerungen und auch die Investitionen in das Abwassernetz (siehe Bau des Fördedükers im Jahr 2015) nehmen Einfluss auf die Gebührenhöhe.

Wofür zahle ich eine Grundgebühr?
Die Schmutzwassergebühren setzen sich zusammen aus der Grundgebühr und der Verbrauchsgebühr. Während die Verbrauchsgebühr sich nach der, in der Regel jährlich verändernden Frischwassermenge richtet, ist die Gesamtsumme der Grundgebühren ein fester Bestandteil der Einnahmen zur Deckung von sogenannten Fixkosten, die zur Vorhaltung der Infrastruktur anfallen, wie z.B. Zinsen und Abschreibungen.

Woher kommt die Schmutzwassermenge?
Da sich die Schmutzwassermenge eines Haushaltes technisch nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand ermitteln lässt, wurde satzungsrechtlich festgelegt, dass die Frischwassermenge, die einem Grundstück zugeführt wird, auch der Schmutzwassermenge entspricht. Diese wird durch den Wasserzähler des Frischwasserversorgers gemessen. Die Ablesewerte zum Jahresende werden von den jeweiligen Wasserversorgern bezogen; im Verbandsgebiet sind dies der Wasserbeschaffungsverband Panker-Giekau, die Gemeindewerke Heikendorf und die Stadtwerke Kiel.

Warum muss ich Niederschlagswassergebühren pro m² bezahlen?
Im Gegensatz zu der Schmutzwassermenge kann die Niederschlagsmenge, die von einem Grundstück in den Regenwasserkanal eingeleitet wird, nicht gemessen werden.
Die Niederschlagwassergebühren sind Benutzungsgebühren, die für die Bereitstellung und Nutzung der Regenwasserkanäle zu zahlen sind. Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei jeweils nach den Flächen, von denen Niederschlagswasser in diese Kanäle eingeleitet werden kann. Der Umfang der Nutzung ist dabei unerheblich.

Was muss ich tun, wenn ich mein Grundstück verkauft habe?
Für die Abrechnung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren werden Sie gebeten, uns telefonisch, per FAX oder Email folgende Angaben mitzuteilen: Tag der Übergabe des Grundstückes, Name und Anschrift des Käufers sowie den Zählerstand des Wasserzählers bei Übergabe. Auf dieser Homepage finden Sie im Bereich “Formulare“ auch den Vordruck “Eigentümerwechsel“, den Sie für eine schriftliche Mitteilung nutzen können.

Kann ich die Gebühren monatlich zahlen?
Die Gebührensatzungen des AZV sehen für die Vorauszahlungen der Schmutzwassergebühren vierteljährliche Fälligkeiten (Februar, Mai, August und November) sowie bei den Niederschlagswassergebühren halbjährliche Abschlagszahlungen (April und Oktober) vor. Auf Wunsch können die Zahlungen auch als Jahresbetrag einmalig gezahlt werden, die Fälligkeit hierfür ist dann der 1.7. . Monatliche Fälligkeitstermine werden wegen des erhöhten Verwaltungsaufwandes nicht angeboten. Bei einer Zahlung per Dauerauftrag muss darauf geachtet werden, dass die Forderung des AZV jeweils zum Fälligkeitstermin erfüllt ist, um eine Mahnung zu verhindern.

Titel
Formulare, Fragen & Antworten (FAQ) 27. Februar 2023 22. Februar 2012