Nach § 20 Absatz 3 VOB/A erfolgt für Vergaben nach der VOB/A für freihändige Vergaben ab einem Auftragswert in Höhe von 15.000 Euro und für beschränkte Ausschreibungen ab einem Auftragswert in Höhe von 25.000 Euro nach Zuschlagserteilung eine Information über die Vergabe, die mindestens 6 Monate vorgehalten wird.