Über uns

Abwasserzweckverband Ostufer Kieler Förde (AZV)
Gründung: 01.01.1962
Inbetriebnahme der Schmutzwasseranlage: 01.04.1972
Übernahme der Trägerschaft der Regenwasserbeseitigung: 01.01.1979

Rechtsform und Dienstsitz: Zweckverband als Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit mit Sitz in Schönkirchen

Organe: Verbandsvorsteher/in und Verbandsversammlung (19 Vertreter der Mitgliedsgemeinden)

Haushalts- und Wirtschaftsführung: Auf Basis von Gebühren und Umlagen u.a. nach dem Kommunalabgabengesetz (Kostendeckungsprinzip) und den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) unter Anwendung der kaufmännischen Buchführung nach HGB.

Mitgliedsgemeinden: 8
Seit Gründung: 01.01.1962
Heikendorf
Ostseebad Laboe
Mönkeberg
Stein

Seit Beitritt: 01.01.1972
Wendtorf

Seit Beitritt: 01.03.1977
Brodersdorf
Lutterbek

Seit Beitritt: 01.07.2005*
Schönkirchen

*Aufgabenübertragung zum 01.01.2006

Abwasser

Einwohner im Verbandsgebiet: ca. 28.000
Anzahl der zu bearbeitenden Abgaben (SW & NW): ca. 17.000
Anzahl der zu erlassenden Gebührenbescheide (SW & NW): ca. 9.000
Schmutzwassermenge: ca. 1,5 Mio m³/Jahr
Schmutzwasserkanalnetz: ca. 206 km
Pumpstationen: 36
Kleinkläranlagen: 108
Abflusslose Sammelgruben: 24
Grundstücksentwässerungsfläche: ca. 1,7 Mio m²
Straßenentwässerungsfläche: ca. 0,9 Mio m²
Niederschlagswasserkanalnetz: ca. 135 km
Regenwasserbehandlungsanlagen (offene Becken): 50
Regenwasserbehandlungsanlagen (Schachtbauwerke): 32
Einleitungsstellen: 125
Personaleinsatz: ca. 22
Gebührenaufkommen: Schmutzwasser, ca. 4 Mio Euro / Niederschlagswasser ca. 1,5 Mio Euro

Aufgaben:
Der AZV ist für das Gebiet der Mitgliedsgemeinden Träger der gesetzlichen Pflichtaufgabe der Abwasserbeseitigung gemäß § 44 des Wassergesetzes des Landes Schleswig-Holstein und erfüllt darüber hinaus die Aufgabe der Straßenentwässerung für die Mitgliedsgemeinden.

Die wesentlichen Aufgaben des AZV sind die Planung, die Finanzierung, der Bau, der Betrieb und die Unterhaltung der Abwasseranlage (Schmutz- und Regenwasseranlage) innerhalb seines Entsorgungsbereiches. Außerdem nimmt er die Beseitigung des Klärschlamms aus Kleinkläranlagen und des angefaulten Schmutzwassers aus abflusslosen Gruben vor.

Stand: 31.12.2023