Onlinebeantragung und -genehmigung Gartenwasserzähler

Sie wünschen, dass die Wassermenge, die Sie als Gießwasser in Ihrem Garten verwendet haben, bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren als Abzugsmenge berücksichtigt wird?
Sie haben einen Gartenwasserzähler kostenfrei beim AZV Ostufer Kieler Förde beantragt und wünschen eine Onlineabnahme?

Dann können Sie hier die Genehmigung eines Gartenwasserzählers oder dessen Onlineabnahme kostenfrei beantragen:

Wichtige Hinweise für die Genehmigung eines Gartenwasserzählers:

  • Satzungsgemäß wird für jedes Grundstück nur 1 Gartenwasserzähler (Nebenzähler) genehmigt!
  • Die Beschaffung und der Einbau der Wasseruhr erfolgt durch Sie oder einen beauftragten Dritten auf Ihre Kosten. Der AZV Ostufer Kieler Förde kann hierbei nicht behilflich sein. Sie erhalten einen Nebenwasserzähler zum Beispiel über Ihre Sanitärfachfirma. Bitte beachten Sie, dass der Zähler eine aktuelle Eichung aufweist. Die Eichfrist für Wasserzähler beträgt 6 Jahre, so dass der Zähler nach Ablauf dieser Frist auszutauschen ist.
  • Liegen uns prüffähige Unterlagen vor, erhalten Sie eine Genehmigung mit der Bitte, eine Onlineabnahme auf unserer Internetseite durchzuführen.
  • Der AZV Ostufer Kieler Förde behält sich vor, in einem Ortstermin die ordnungsgemäße Installation des Nebenzählers zu überprüfen.
  • Der Antrag auf Einbau eines Gartenwasserzählers ist durch den Grundstückseigentümer oder einer nachweislich bevollmächtigten Person zu stellen. Laden Sie dazu bitte eine vom Grundstückseigentümer unterschriebene Vollmacht hoch.
  • Dem Antrag beizufügen ist ein Grundriss oder eine Skizze des Hauses, wobei die Leitungsführung der Wasserleitung vom Hauptzähler bis zu der Stelle, an der der zusätzliche Zähler installiert werden soll (z.B. Außenzapfstelle), in blau dargestellt ist.

Wichtige Hinweise für die Onlineabnahme eines Gartenwasserzählers:

  • Diese Unterlagen von der Onlineabnahme werden an die Gebührenabteilung in unserem Hause übergeben, damit der Zähler in unser Abrechnungssystem übernommen und bei der Abrechnung der Schmutzwassergebühren berücksichtigt werden kann.
  • Jeweils zum Jahresende erhalten Sie eine Ablesekarte mit der Bitte, die Zählerstände des Hauptzählers und des Nebenzählers einzutragen. Diese Ablesung ersetzt nicht die Ablesung des Hauptzählers durch den Wasserversorger, sondern ist separat durchzuführen.
  • Es ist ein Foto vom Hauptwasserzähler hochzuladen, wo die Zählernummer und der Zählerstand gut erkennbar sind.
  • Es ist ein Foto vom Nebenwasserzähler im eingebauten Zustand hochzuladen, wo die Zählernummer, der Zählerstand und der Eichstempel gut erkennbar sind.
  • Der AZV Ostufer Kieler Förde behält sich vor, in einem Ortstermin die ordnungsgemäße Installation des Nebenzählers zu überprüfen.