Entwässerungsantrag

Die Grundstücksentwässerungsanlage ist entsprechend der Abwassersatzung des AZV und den DIN-Vorschriften (insbesondere DIN 1986-100) nach dem Trennsystem herzustellen. Die Herstellung und Änderung von Anschlussleitungen und -einrichtungen bedürfen der Anschlussgenehmigung durch den AZV.

Hierzu beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Der Antrag ist mit dem unten aufgeführten Formular und den Planunterlagen entsprechend der Bauvorlagenverordnung in zweifacher Ausfertigung schriftlich beim AZV einzureichen

1. Übersichtsplan im Maßstab 1:2000

2. Lageplan im Maßstab 1:500 mit folgenden Angaben:
2.1 Katastermäßige Grenzen des Grundstücks, Höhenlage bezogen auf NN oder Höhenlage zur Oberkante der Straßenmitte
2.2 Vorhandene und geplante bauliche Anlagen unter Angabe der Höhenlage des Erdgeschossfußbodens des Gebäudes auf NN oder zur Oberkante der Straßenmitte
2.3 Darstellung der vorhandenen und geplanten Leitungen außerhalb des Gebäudes mit Wasserablaufstellen und mit Schächten und Abscheidern
2.4 Gefälle, Nennweiten und Höhen der vorhandenen und geplanten Leitungen auf dem Grundstück
2.5 Rohrsohlenhöhe des Übergabepunktes auf NHN bei Neuverlegung der Anschlusskanäle (Schmutzwasser / Regenwasser)

3. Grundrisse und Schnitte im Maßstab 1:100 mit folgenden Angaben:
3.1 Grund-, Fall- und Anschlussleitungen mit Angabe der Nennweiten und des Gefälles sowie Höhen der Grundleitungen
3.2 Lüftung der Leitungen, Reinigungsöffnungen, Schächte, Abscheider, Hebeanlagen, Rückstauvorrichtungen
3.3 Wasserablaufstellen unter Angabe ihrer Art

4. Bei Versickerungsanlagen ist ein Bodengutachten mit Versickerungsbeurteilung einzureichen.

5. Verlaufen Entwässerungsleitungen über fremde Grundstücke, sind entsprechende Grunddienstbarkeiten nachzuweisen.

6. Produktdatenblätter zu Drosselorganen, Abscheider-Anlagen, Hebepumpen, etc. je nach Einsatz

7. Bei Verwendung von Sickerpflaster ist der fachgerechte Einbau nachzuweisen

Nach § 11 der Abwassersatzung des AZV Ostufer Kieler Förde können Ergänzungen zu den Antragsunterlagen sowie Sonderzeichnungen verlangt werden.

Bitte achten Sie auf die Verwendung der neuen „KOSTRA 2020“ Regendaten. Für die Mitgliedsgemeinden des Verbandsgebietes sind folgende Rasterfelder zu benutzen.

Heikendorf Spalte 147 – Zeile 64
Laboe Spalte 146 – Zeile 65
Mönkeberg Spalte 147 – Zeile 64
Stein Spalte 147 – Zeile 64
Wendtorf Spalte 147 – Zeile 64
Brodersdorf Spalte 147 – Zeile 64
Lutterbek Spalte 147 – Zeile 64
Schönkirchen Spalte 147 – Zeile 65

Der ‚Entwässerungsantrag‘ findet häufig Anwendung bei Einfamilienhäusern. Während der ‚Entwässerungsantrag ab 800 m2 abflusswirksame Fläche‘ meist für Industriegebäude oder größere Mehrfamilienhäuser verwendet wird.

Neben den bisher aufgeführten Antragsunterlagen können zusätzlich relevant werden:
Eine Berechnung zur Rückhaltung des Regenwassers

Den Antrag und die genannten Unterlagen bitte in zweifacher Ausfertigung an den AZV senden.

Abwasserzweckverband Ostufer Kieler Förde
Mühlenstraße 48
24232 Schönkirchen.

Der ‚Entwässerungsantrag ab 800 m2 abflusswirksame Fläche‘ wird meist für Industriegebäude oder größere Mehrfamilienhäuser verwendet.

Neben den bisher aufgeführten Antragsunterlagen sind zusätzlich einzureichen:

  • Auflistung der Flächen mit deren Befestigungsart
  • ein Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986-100
  • Eine Darstellung der überflutbaren Flächen
  • Eine Berechnung zur Rückhaltung des Regenwassers

Wichtig: Die Rückhaltevolumina für die Einleitbeschränkung und den Überflutungsnachweis werden getrennt berechnet und als separate Volumina hergestellt (z.B. Stauraumkanal für Einleitbeschränkung, Mulde oder Parkfläche für den Überflutungsnachweis).

  • Rohrhydraulik
  • Einzugsgebiete der jeweiligen Haltungen im Plan kenntlich darstellen

Bitte achten Sie auf die Verwendung der neuen „KOSTRA 2020“ Regendaten. Für die Mitgliedsgemeinden des Verbandsgebietes sind folgende Rasterfelder zu benutzen.

Den Antrag und die genannten Unterlagen bitte in zweifacher Ausfertigung an den AZV senden.

Abwasserzweckverband Ostufer Kieler Förde
Mühlenstraße 48
24232 Schönkirchen.