Finanzen / Gebühren

Für das Jahr 2024 gelten für die Abwasserbeseitigung folgende Gebührensätze:

Leistung Einheit
I. Schmutzwassergebühren
1. Zusatzgebühr: 3,14
2. Grundgebühr bei der Verwendung von Wasserzählern mit einer Nennleistung bis
Qn 2,5 Q3/4 Monat 6,00
Qn 6 Q3/10 Monat 14,40
Qn 10 Q3/16 Monat 24,00
Qn 15 Q3/25 Monat 36,00
Qn 40 Q3/63 Monat 96,00
Qn 60 Q3/100 Monat 144,00
Qn 150 Q3/250 Monat 360,00
II. Niederschlagswassergebühr
Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung 0,86
je m² gebührenpflichtiger Fläche
III. Abwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen & abflusslosen Gruben
Gemeinden: Heikendorf, Laboe, Mönkeberg, Stein, Wendtorf, Brodersdorf, Lutterbek und Schönkirchen
Gebühr für entsorgte Menge je Kubikmeter:
Regelabfuhr aus Kleinkläranlagen (KKA) und Sequencing Batch Reactor (SBR) 60,11
Regelabfuhr aus abflusslosen Gruben (aG) 60,11
Bedarfsabfuhr aus KKA und SBR 74,39
Bedarfsabfuhr aus aG 74,39
Bei Bedarfsabfuhren wird, sofern Abwasser und Schlamm abgefahren wird, zusätzlich eine Anfahrgebühr erhoben. Sie beträgt pro Anfahrt: 172,55

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